Schießbetrieb in Coronazeiten:
Im gesamten Schützenhaus gilt die 3-G Regel. Es dürfen also nur Personen eintreten, die gimpft, genesen oder vor weniger als 24 Stunden negativ getestet wurden. Der Nachweis ist jederzeit mit sich zu führen. Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist Maske zu tragen. Am Schießstand selbst kann die Maske abgelegt werden.
Mitgliedsantrag und ergänzende Infos:
Richtlinien Nutzung Zugangschip
Kameranutzung zur Zutrittskontrolle
Schützenhaus Püttlingen - Eine tolle Alternative:
Preise / Standgebühren / Vereinsmeisterschaften