Schießverbote
In Anlehnung zu den Verboten für Sportveranstaltungen des "Feiertagsgesetz - SFG" ist das Schützenhaus an folgenden Tagen auch zum Training geschlossen:
1. am Karfreitag, am Allerheiligentag und am Totensonntag,
2. am Allerseelentag und am Buß- und Bettag jeweils bis 11.00 Uhr und
3. am Tag vor dem 1. Weihnachtstag (Heiliger Abend) ab 14.00 Uhr.
Der Vorstand.
Eintrag vom 31.10.2023